Übersetzung zur Information. Bei Abweichungen gilt die französische Fassung. Version française
ALLGEMEINE NUTZUNGS-
UND ABONNEMENTBEDINGUNGEN – DB2
Artikel 1 – Gegenstand und Geltungsbereich
Diese allgemeinen Nutzungs- und Abonnementbedingungen (nachfolgend die „AGB“) regeln den Zugang zur Plattform DB2, erreichbar unter https://db2.ixoe.eu/, sowie die für ihre Nutzung abgeschlossenen Abonnements.
DB2 wird betrieben von der IXO ELECTRONIQUE SAS, eingetragen im Handels- und Gesellschaftsregister (RCS) Bordeaux unter der Nummer 401 566 617, mit Sitz in ZAT de Marticot, 33610 Cestas (Frankreich), nachfolgend „der Betreiber“.
Der Dienst ist ausschließlich für die gewerbliche Nutzung bestimmt. Wer im Namen eines Unternehmens ein Konto anlegt oder ein Abonnement abschließt, erklärt, zu dessen Vertretung berechtigt zu sein. Die Annahme der AGB ist bei der Registrierung oder beim Abschluss des Abonnements erforderlich. Die Merkmale und der Preis des gewählten Tarifs, wie bei der Bestellung bestätigt, ergänzen diese AGB.
Artikel 2 – Beschreibung des Dienstes
DB2 ermöglicht es, die Ergebnisse von Batterietests, die mit kompatiblen Midtronics-Testern durchgeführt wurden, zu zentralisieren, zu speichern, zu durchsuchen, zu ordnen und einzusehen und ihnen je nach verfügbaren Funktionen zusätzliche Informationen zuzuordnen.
Die Plattform kann außerdem die Verwaltung mehrerer Geräte, die Administration von Konten und die Aufsicht über berechtigte Nutzer ermöglichen. Die verfügbaren Funktionen hängen vom Tarif und von den dem Konto eingeräumten Rechten ab.
DB2 führt die Tests nicht durch und kontrolliert weder die von den Geräten gelieferten Messwerte noch die auf Grundlage dieser Ergebnisse getroffenen Entscheidungen. Gespeichert werden können nur Daten, die tatsächlich in einem verwertbaren Format an DB2 übermittelt werden. Die Erfassung der Ergebnisse hängt insbesondere vom Dienst BMIS von Midtronics ab, unter den in Artikel 9 genannten Bedingungen.
Artikel 3 – Konten und Berechtigungen
Der Nutzer macht zutreffende Angaben und hält sie aktuell. Die Zugangsdaten sind persönlich und vor jeder unbefugten Nutzung zu schützen.
Jedes Konto verfügt über die Rechte, die seinem Profil und dem ihm zugewiesenen Bereich entsprechen. Bestimmte Konten können im Rahmen ihrer Berechtigungen andere Konten verwalten oder einsehen. Die Organisation der Profile und der Aufsichtsebenen gehört zur internen Verwaltung von DB2 und bleibt vertraulich.
Der Betreiber kann einen Zugang, der missbräuchlich, entgegen diesen AGB oder in einer die Sicherheit des Dienstes gefährdenden Weise genutzt wird, vorsorglich und für die erforderliche Dauer sperren. Der betroffene Nutzer wird informiert, sobald es die Umstände erlauben.
Artikel 4 – Tarife und Testzeitraum
DB2 bietet begrenzte Tarife mit einem monatlichen Testkontingent und einer Höchstzahl an Geräten sowie unbegrenzte Tarife ohne von DB2 festgelegtes Testkontingent an, die nach der Anzahl der zugelassenen Geräte abgerechnet werden.
Ein kostenloser Tarif mit besonderen Einschränkungen kann angeboten werden. Bestimmte Tarife, insbesondere kostenlose, erlauben keine Mitgliedschaft in einer Gruppe. Die genauen Merkmale der Angebote, ihre Einschränkungen und ihre Preise sind vor dem Abschluss auf der Plattform angegeben.
Ein kostenloser Testzeitraum von einem Monat für den unbegrenzten Tarif kann zu den bei der Registrierung angezeigten Bedingungen gewährt werden. Sein Ablauf führt zu keinem automatischen kostenpflichtigen Abonnement.
Der Begriff „unbegrenzt“ bezeichnet ausschließlich das Fehlen eines von DB2 vorgegebenen monatlichen Testkontingents. Er stellt keine Garantie für die Verfügbarkeit oder Vollständigkeit der von Drittdiensten, insbesondere BMIS, erbrachten Übermittlungen dar.
Artikel 5 – Abschluss, Zahlung und Laufzeit
Kostenpflichtige Abonnements werden für Laufzeiten von 1, 6, 12 oder 24 Monaten angeboten. Vor der Bestätigung erhält der Kunde eine Übersicht mit dem Tarif, den zugelassenen Geräten, der Laufzeit, dem Nettopreis, den anfallenden Steuern und etwaigen Rabatten.
Die Zahlung erfolgt per Banküberweisung gemäß den bei der Bestellung mitgeteilten Anweisungen. Das Abonnement wird nach Eingang und Prüfung der Zahlung aktiviert. Beginn und Ende werden im Kundenbereich angezeigt.
Der vereinbarte Preis ändert sich während des bereits bezahlten Zeitraums nicht. Der Betreiber kann die Preise seiner künftigen Angebote ändern, ohne Rückwirkung auf laufende Abonnements.
Das Abonnement endet zum vorgesehenen Datum, sofern der Kunde nicht ausdrücklich eine Verlängerung beantragt. Eine kostenpflichtige Verlängerung erfolgt nie automatisch. Die freiwillige Nichtnutzung des Dienstes begründet keinen Anspruch auf Erstattung des abonnierten Zeitraums, unbeschadet der in diesen AGB und im Gesetz vorgesehenen Rechte.
Solange ein kostenpflichtiges Abonnement läuft, kann das Konto nicht vor dem Ende des bezahlten Zeitraums gelöscht werden. Die Löschung des Kontos begründet, zu welchem Zeitpunkt sie auch erfolgt, keinen Anspruch auf Erstattung, unbeschadet der in Artikel 12 vorgesehenen Fälle. Ein unentgeltlich gewährtes Abonnement ist kein kostenpflichtiges Abonnement.
Artikel 6 – Monatliche Kontingente der begrenzten Tarife
Das monatliche Kontingent gilt für alle dem Tarif zugeordneten Geräte. Es wird am ersten Tag jedes Kalendermonats erneuert. Nicht genutzte Tests werden nicht auf den Folgemonat übertragen.
Sobald das Kontingent erreicht ist, werden die Ergebnisse weiterer Tests von DB2 nicht mehr verarbeitet und nicht mehr gespeichert. Die Speicherung wird erst mit der Erneuerung des Kontingents oder nach Aktivierung eines höheren Tarifs mit verfügbarem Kontingent fortgesetzt.
In diesem Zeitraum nicht gespeicherte Ergebnisse werden von DB2 weder zurückgehalten noch nachträglich abgerufen.
Der Kunde kann seinen Testverbrauch und das verfügbare Kontingent in seinem Online-Bereich einsehen. Der Hinweis auf das Erreichen des Kontingents wird in diesem Bereich bereitgestellt, ohne automatische E-Mail. Es obliegt dem Kunden, seinen Verbrauch zu verfolgen und seinen Tarif an seinen Bedarf anzupassen.
Die Einstellung der Speicherung nach Ausschöpfung des Kontingents ist die normale Anwendung des Tarifs und keine Störung des Dienstes.
Artikel 7 – Tarifwechsel
Der Kunde kann während der Laufzeit den Wechsel zu einem gleich- oder höherwertigen Tarif beantragen, im Rahmen der auf DB2 angebotenen Möglichkeiten.
Der Wert des nicht genutzten Zeitraums des vorherigen Abonnements wird als Guthaben angerechnet und vom Betrag des neuen Abonnements abgezogen, gemäß der vor der Bestätigung angezeigten Berechnung. Dieses Guthaben wird nicht in bar erstattet. Der neue Tarif wird nach der Bestätigung wirksam und, falls ein Aufpreis fällig ist, nach Feststellung seiner Zahlung.
Der Wechsel zu einem niedrigeren Tarif erfolgt zum Ende des laufenden Abonnements. Die Einschränkungen des neuen Tarifs, insbesondere hinsichtlich der Anzahl der Geräte und des Zugangs zu Gruppen, gelten dann. Diese Regeln stehen der Ausübung gesetzlicher Kündigungs- oder Anbieterwechselrechte nicht entgegen.
Artikel 8 – Verfügbarkeit, Support und Wartung
Der Betreiber setzt angemessene technische und organisatorische Mittel ein, um den Betrieb und die Sicherheit von DB2 zu gewährleisten. Er greift innerhalb einer angemessenen Frist ein, wenn ihm eine Störung in seinem Verantwortungsbereich gemeldet oder festgestellt wird.
Gelegentliche Unterbrechungen können für Wartung, Aktualisierungen oder Sicherheit erforderlich sein. Geplante Eingriffe, die den Dienst erheblich beeinträchtigen können, werden nach Möglichkeit im Voraus angekündigt. Für DB2 besteht keine Garantie einer ununterbrochenen Verfügbarkeit.
Bei vollständiger Nichtverfügbarkeit der wesentlichen Funktionen von DB2, die unmittelbar dem Betreiber zuzurechnen ist und mehr als 48 aufeinanderfolgende Stunden dauert, kann der Kunde mit einem kostenpflichtigen Abonnement eine Verlängerung um die vollen Tage der Nichtverfügbarkeit verlangen. Dauert diese Situation mehr als 30 aufeinanderfolgende Tage und nimmt sie dem Abonnement im Wesentlichen seinen Nutzen, kann der Kunde die Kündigung und die in Artikel 12 vorgesehene Erstattung verlangen.
Einschränkungen aufgrund des Tarifs, Störungen der Geräte oder der Verbindung des Kunden sowie Vorfälle bei BMIS werden gesondert behandelt und begründen keinen Anspruch auf die in diesem Artikel vorgesehenen Ausgleichsleistungen.
Artikel 9 – Abhängigkeit von BMIS und externen Diensten
Die Erfassung von Midtronics-Testergebnissen durch DB2 hängt insbesondere von der Erstellung und Übermittlung der Nachrichten oder Daten durch den Dienst BMIS von Midtronics ab. Der Betreiber verwaltet diesen Dienst nicht und hat weder Einfluss auf seine Verfügbarkeit noch auf seine technische Entwicklung oder die Bedingungen seines Fortbestands.
DB2 kann daher die Übermittlung jedes Ergebnisses, das Ausbleiben von Verzögerungen oder die Vollständigkeit der Erfassung nicht garantieren, wenn die Ursache des Fehlers ausschließlich in diesen externen Diensten liegt. Der Betreiber bleibt für eigene Pflichtverletzungen verantwortlich.
Beeinträchtigt eine Änderung von BMIS die Erfassung, bemüht sich der Betreiber in angemessener Weise um eine mit den verfügbaren technischen Mitteln vereinbare Lösung, ohne verpflichtet zu sein, eine Ersatzlösung zu entwickeln oder die Wiederherstellung eines Drittdienstes zu garantieren.
Bei einer allgemeinen Unterbrechung von BMIS, die den Empfang neuer Tests mehr als sieben aufeinanderfolgende Tage im Wesentlichen verhindert, kann der zahlende Kunde eine Verlängerung seines Abonnements um die vollen Tage der Unterbrechung verlangen, höchstens um 30 Tage. Dauert die Unterbrechung mehr als 30 aufeinanderfolgende Tage und nimmt sie dem Abonnement im Wesentlichen seinen Nutzen, kann er die Kündigung und die in Artikel 12 vorgesehene Erstattung verlangen.
Diese kaufmännischen Maßnahmen bedeuten nicht, dass der Betreiber den Betrieb von BMIS garantiert. Während des Vorfalls nicht übermittelte Ergebnisse sind nach der Wiederherstellung nicht unbedingt abrufbar. Der Zugriff auf bereits gespeicherte Ergebnisse kann während einer Unterbrechung der Erfassung bestehen bleiben.
Artikel 10 – Pflichten des Kunden
Der Kunde nutzt DB2 im Rahmen seiner gewerblichen Tätigkeit und bestimmungsgemäß. Er sorgt für die Kompatibilität, die Konfiguration und die Konnektivität seiner Geräte und stellt sicher, dass er über die erforderlichen Rechte an den an die Plattform übermittelten Daten verfügt.
Er unterlässt jeden Versuch, Kontingente, Zugangsberechtigungen oder Sicherheitsvorkehrungen zu umgehen. Er bleibt verantwortlich für die auf Grundlage der Testergebnisse getroffenen Entscheidungen sowie für seine eigenen gesetzlichen Aufbewahrungs- und Rückverfolgbarkeitspflichten.
Erfordern seine Bedürfnisse eine unabhängige Aufbewahrung der Ergebnisse, obliegt es ihm, diese regelmäßig zu exportieren.
Artikel 11 – Daten und Vertraulichkeit
Die in DB2 gespeicherten Testergebnisse stammen von Midtronics-Testgeräten und werden von BMIS, der Plattform von Midtronics, übermittelt. Sie gehören dem Betreiber (DB2), Midtronics und BMIS, jeweils soweit sie betroffen sind, und nicht dem Kunden. Der Kunde erhält für die Dauer seines Zugangs ein nicht ausschließliches Nutzungsrecht, das es ihm erlaubt, die seinem Konto zugänglichen Ergebnisse einzusehen und zu exportieren, im Rahmen der den berechtigten Konten eingeräumten Rechte. Diese Bestimmungen gelten unbeschadet der Rechte, die den betroffenen Personen nach den Vorschriften über personenbezogene Daten zustehen.
Der Betreiber verpflichtet sich, die Vertraulichkeit der Daten, auf die er bei der Erbringung des Dienstes zugreift, zu wahren und risikoangemessene Sicherheitsmaßnahmen umzusetzen. Er nutzt sie ohne berechtigten Grund nicht für kommerzielle Zwecke, die mit dem Betrieb von DB2 nichts zu tun haben.
Die für die Verwaltung der Konten, der Abrechnung und der Kundenbeziehung erforderlichen personenbezogenen Daten werden gemäß den geltenden Vorschriften verarbeitet. Verarbeitet der Betreiber personenbezogene Daten im Auftrag eines Kunden, werden die jeweiligen Pflichten der Parteien in den Bestimmungen zur Auftragsverarbeitung nach Artikel 28 DSGVO festgelegt.
Artikel 12 – Dauerhafter Ausfall des Dienstes und Erstattung
Begründet ein dauerhafter Ausfall unter den Bedingungen der Artikel 8 oder 9 ein Recht zur vorzeitigen Kündigung, ist die vertragliche Erstattung auf den tatsächlich bezahlten Teil des Abonnements beschränkt, der dem zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung noch verbleibenden Zeitraum entspricht.
Die Berechnung erfolgt anteilig nach der Zahl der noch nicht verstrichenen Kalendertage im Verhältnis zur Gesamtlaufzeit des betreffenden Abonnements, auf Grundlage des für diese Laufzeit tatsächlich gezahlten Preises, abzüglich bereits erstatteter oder gutgeschriebener Beträge.
Bereits verstrichene Zeiträume werden nicht erstattet. Der erstattete Betrag darf den für den nicht verstrichenen Zeitraum tatsächlich gezahlten Preis nicht übersteigen. Die Kündigung allein begründet keinen Anspruch auf eine zusätzliche Entschädigung, unbeschadet der Haftung, die gesetzlich nicht ausgeschlossen werden kann.
Etwaige Schäden, die über die Rückzahlung des Preises hinausgehen, unterliegen weiterhin den Regeln der vertraglichen Haftung und den in Artikel 14 wirksam vereinbarten Beschränkungen.
Artikel 13 – Datenexport, Löschung des Kontos und Ende des Zugangs
DB2 ermöglicht es dem Kunden, über seinen Online-Bereich selbst alle gespeicherten und seinem Konto zugänglichen Testergebnisse als Excel-Dateien zu exportieren. Dieser Export ist im Dienst enthalten und erfordert kein Eingreifen des Betreibers.
Der Nutzer kann sein Konto über sein Profil löschen, außer während eines bezahlten Abonnementzeitraums (Artikel 5) oder solange eine Abonnementanfrage aussteht; der Kunde kann diese Anfrage stornieren, solange sie nicht bezahlt ist. Das gelöschte Konto bleibt 8 Tage lang zur Löschung vorgemerkt: In diesem Zeitraum kann es vom Nutzer durch Anmeldung oder von einem Administrator, dem es untersteht, wiederhergestellt werden, und der Inhaber seiner Gruppe sowie die übergeordneten Administratoren werden informiert. Nach Ablauf dieser Frist ist das Konto endgültig geschlossen: Es kann nicht mehr wiederhergestellt werden, seine Zugangsmittel (Passwort, Foto, Sitzungen, Zugriffstoken und zugehörige Geräte) werden gelöscht, und seine E-Mail-Adresse kann für ein neues Konto verwendet werden.
Die mit dem Konto durchgeführten Testergebnisse werden nicht mit ihm gelöscht: Sie verbleiben in DB2 und bleiben für den Inhaber der Gruppe, der das Konto angehörte, und für die übergeordneten Administratoren im Rahmen ihrer Rechte zugänglich. Um die Nachvollziehbarkeit der Herkunft der Tests zu gewährleisten, bleiben Name und E-Mail-Adresse des Kontos mit den von ihm übermittelten Ergebnissen verknüpft. Dem gelöschten Konto zugeordnete Konten wechseln unter den Administrator, dem es unterstand. Die Löschung des Kontos begründet keinen Anspruch auf Erstattung.
Der Kunde kann diese Dateien in eigener Verantwortung aufbewahren und nutzen, unter Beachtung der Rechte Dritter und der geltenden Vorschriften. DB2 garantiert nicht die automatische Einbindung dieser Dateien in Software Dritter und erbringt im Standardabonnement keine besonderen Entwicklungs- oder individuellen Migrationsleistungen.
Der Kunde wird gebeten, seine Exporte vor Ablauf seines Abonnements durchzuführen. Danach kann der Zugang zu den kostenpflichtigen Funktionen deaktiviert werden. Anträge auf Herausgabe, Anbieterwechsel und Löschung von Daten werden weiterhin nach den für sie geltenden zwingenden Vorschriften behandelt.
Gelten für den betreffenden Dienst die europäischen Vorschriften über den Wechsel zwischen Datenverarbeitungsdiensten, kann der Kunde die gesetzlich vorgesehene angemessene Unterstützung beim Abruf oder der Übertragung seiner exportierbaren Daten verlangen. Die Ankündigungsfrist für die Einleitung des Verfahrens beträgt höchstens 30 Kalendertage, der Übergangszeitraum beträgt vorbehaltlich gesetzlicher Ausnahmen 30 Kalendertage, und an diesen Übergang schließt sich ein Abrufzeitraum von mindestens 30 Kalendertagen an. Etwaige Entgelte halten die geltenden gesetzlichen Obergrenzen und Verbote ein.
Die exportierbaren Datenkategorien sind die Testergebnisse und die zugehörigen Informationen, die in den Exporten von DB2 bereitgestellt werden, soweit ihr Export dem Konto des Kunden offensteht oder gesetzlich vorgeschrieben ist. Ausgenommen sind, in den gesetzlichen Grenzen, die dem internen Betrieb von DB2 eigenen Elemente, insbesondere der Quellcode, die Algorithmen und die durch geistige Eigentumsrechte oder Geschäftsgeheimnisse geschützten Informationen. Die personenbezogenen Daten der Konten werden nach Ablauf der geltenden Fristen gelöscht oder anonymisiert, vorbehaltlich der Aufbewahrungspflichten und der für die Sicherungskopien erforderlichen Vorgänge.
Artikel 14 – Haftung
Der Betreiber verpflichtet sich, die abonnierten wesentlichen Leistungen zu erbringen und angemessene Mittel für ihr ordnungsgemäßes Funktionieren einzusetzen. Er garantiert weder die Leistung der Tester noch die Richtigkeit der von ihnen erzeugten Ergebnisse noch den ständigen Betrieb externer Dienste.
Seine vertragliche Haftung kann nur für einen unmittelbaren, sicheren und nachgewiesenen Schaden in Anspruch genommen werden, der auf eine ihm zuzurechnende Pflichtverletzung zurückgeht. Soweit nach geltendem Recht zulässig, ist der Gesamtbetrag des Schadensersatzes, der ihm für dasselbe Ereignis oder zusammenhängende Ereignisse auferlegt werden kann, auf den für das betreffende Abonnement tatsächlich gezahlten Nettobetrag begrenzt, höchstens auf zwölf Monatsentgelte.
Mittelbare Schäden, insbesondere entgangener Gewinn, Kundenverlust oder entgangene Geschäftschancen, sind in den gesetzlich zulässigen Grenzen von der Entschädigung ausgeschlossen.
Diese Beschränkungen gelten nicht bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz und nicht für Haftungen, deren Begrenzung gesetzlich verboten ist. Sie dürfen nicht dazu führen, eine wesentliche Pflicht des Betreibers auszuhöhlen.
Artikel 15 – Höhere Gewalt
Keine Partei haftet für eine Nichterfüllung, die auf ein Ereignis zurückgeht, das die Voraussetzungen höherer Gewalt im Sinne von Artikel 1218 des französischen Zivilgesetzbuchs (Code civil) erfüllt. Die verhinderte Partei informiert die andere so schnell wie vernünftigerweise möglich.
Die Folgen höherer Gewalt, insbesondere die Aussetzung der verhinderten Pflichten und die etwaige Auflösung des Vertrags, richten sich nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Ein Ausfall eines Lieferanten oder eines externen Dienstes, einschließlich BMIS, stellt nicht automatisch einen Fall höherer Gewalt dar.
Artikel 16 – Weiterentwicklung des Dienstes und der AGB
Der Betreiber kann die Funktionen, die Softwarekomponenten und die technische Organisation von DB2 weiterentwickeln. Er achtet darauf, bereits bezahlte wesentliche Funktionen nicht wesentlich einzuschränken, außer aus rechtlichen Gründen, aus Sicherheitsgründen oder aufgrund von Umständen, die er nicht zu vertreten hat.
Wesentliche Änderungen dieser AGB werden den Kunden mit angemessener Vorankündigung, grundsätzlich 30 Tage, mitgeteilt, außer in rechtlichen oder sicherheitsbedingten Dringlichkeitsfällen. Sie gelten für neue Abonnements und spätere Verlängerungen. Die mit einem bereits bezahlten Zeitraum verbundenen Rechte werden ohne Zustimmung des Kunden nicht wesentlich eingeschränkt, vorbehaltlich gesetzlicher Anforderungen.
Bei endgültiger Einstellung des Dienstes, die die Erfüllung eines laufenden Abonnements verhindert, informiert der Betreiber die betroffenen Kunden innerhalb einer angemessenen Frist und erstattet den bezahlten und nicht verstrichenen Teil des Abonnements zu den Bedingungen von Artikel 12, unbeschadet der gesetzlichen Rechte auf Herausgabe der Daten.
Artikel 17 – Geistiges Eigentum, anwendbares Recht und Streitigkeiten
Die Software DB2, ihre Struktur, ihre Oberflächen und ihre Kennzeichen bleiben Eigentum ihrer Inhaber. Das Abonnement gewährt lediglich ein nicht ausschließliches Nutzungsrecht, beschränkt auf die Funktionen und die Laufzeit des Tarifs. Die Marken Midtronics und BMIS gehören ihren jeweiligen Inhabern.
Diese AGB unterliegen französischem Recht, vorbehaltlich der anwendbaren zwingenden Vorschriften, insbesondere im internationalen Verkehr. Im Streitfall suchen die Parteien zunächst eine gütliche Lösung.
ZWISCHEN PARTEIEN, DIE ALLE ALS KAUFLEUTE GEHANDELT HABEN, WIRD DIE ÖRTLICHE ZUSTÄNDIGKEIT AUSDRÜCKLICH DEM TRIBUNAL DE COMMERCE DE BORDEAUX ÜBERTRAGEN, VORBEHALTLICH DER ANWENDBAREN ZWINGENDEN VORSCHRIFTEN.
ZAT de Marticot – 33610 Cestas – Frankreich
Kontakt: ixo@ixotec.fr | Website: https://db2.ixoe.eu/